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Pressemitteilung der UWG Kühlungsborn zum Thema Villa Baltic und zum Beitrag der Ostsee Zeitung zur Villa Baltic vom 20.12.2024

Die UWG Kühlungsborn ist weiterhin für die Sanierung der Villa Baltic und die Weiterentwicklung des Stadtteils West. Die Chancen und Risiken für die Stadt Kühlungsborn und ihre Einwohner müssen dabei allerdings in einem vertretbaren Verhältnis stehen.

In den letzten Wochen ging es im Wesentlichen um zwei Entscheidungen:

1. die Erhöhung der Fördermittel für die Villa Baltic – Zustimmung durch die UWG und

2. die Veränderung des Vertrages durch die Aufhebung der Sterneklassifizierung für den Hotelneubau neben der Villa Baltic – Ablehnung durch die UWG.

  1. Erhöhung der Fördermittel für die Villa Baltic

Die Villa Baltic ist ein historisches Gebäude im privaten Eigentum. Ob und wie die Sanierung der Villa Baltic erfolgt, ist alleinige Entscheidung der Eigentümer.

Gleichwohl hat die UWG Kühlungsborn in der SVV, am 18.12.2024, einer weiteren Erhöhung der Fördermittel für die Villa Baltic von 5 Millionen Euro auf 6 Millionen Euro zugestimmt. Die Darstellung in der OZ vom 20.12.2024 ist in diesem Zusammenhang nicht richtig.

Die Beantragung und Verwendung von Fördermitteln für die Villa Baltic und die Weiterentwicklung des Stadtteils West ist grundsätzlich zu unterstützen. Vor dem Hintergrund des Investitionsvolumen auch dringend notwendig. Richtig ist jedoch, dass 8 Millionen Euro vom Bund und dem Land Mecklenburg-Vorpommern zur Verfügung gestellt werden und nicht 12 Millionen, wie sehr oft dargestellt wurde und wird.

4 Millionen Euro muss die Stadt Kühlungsborn selbst aufbringen. Unter Berücksichtigung der sich kritisch entwickelnden Finanzlage der Stadt Kühlungsborn wird die UWG auch zukünftig abgewogene und wohl überlegte Entscheidung treffen.

  • Veränderung des Vertrages durch die Aufhebung der Sterne-Klassifizierung für den Hotelneubau

Die Sterneklassifizierung ist Bestandteil des Vertrages über den Verkauf des Grundstücks im Balticpark und damit verbundenem Neubau eines Hotels an die Brüder Aschenbeck.

Bereits im Dezember 2023 hat die UWG dem Vertrag nicht zugestimmt. Der Vertrag zwischen der Stadt Kühlungsborn und den Brüdern Aschenbeck beinhaltet Risiken und unkalkulierbare Belastungen für die Stadt Kühlungsborn. Das sind zum Beispiel:

  • Mit dem Wegfall der Sterneklassifizierung ist nicht mehr gewährleistet, dass an diesem erstklassigen Standort ein hochwertiges Hotel errichtet wird. Es sind keine Qualitätskriterien und -standards mit der Stadt Kühlungsborn vertraglich vorgesehen.
  • Es gibt keine festen verbindlichen Fristen im Vertrag, die der Stadt Kühlungsborn Sicherheit geben, dass das Projekt Villa Baltic/ Hotel in einem angemessenen Zeitraum tatsächlich durchgeführt und fertiggestellt wird.
  • Im Falle eines Baustopps bzw. Scheitern des Projektes sind die Rückbauverpflichtungen unzureichend geregelt. Insbesondere die finanziellen Auswirkungen sind für die Stadt Kühlungsborn unabsehbar.

Diesen Vertrag können wir in dieser Form nicht verantworten. Entgegen der Darstellung des Investors haben wir unsere Bedenken im Vorfeld wiederholt zum Ausdruck gebracht. Es gab jedoch keine Bereitschaft für weitere Gespräche über den Vertrag. Stattdessen beklagt der Investor die unangemessene Verzögerung durch die Stadtvertretung.

Eine Hauptverzögerung des gesamten Projektes liegt unseres Erachtens in dem lange Zeit nicht akzeptierten vollen Verkehrswertes durch den Investor. Die Stadtvertretung hat sich zu jedem Zeitpunkt mit entsprechenden Vorlagen und Beschlüssen beschäftigt und Entscheidungen herbeigeführt. So auch am 05. und 18.12.2024.

In Abwägung einer sich nun schon viel zu lange dauernden Lösung für die Villa Baltic gegenüber unkalkulierbaren und finanziellen Risiken für die Stadt Kühlungsborn kann die UWG diesem Vertrag zum Grundstücksverkauf auch weiterhin nicht zustimmen.

Kühlungsborn, 05.01.2025

Dezember 2024
UWG Kühlungsborn unterstützt den Schulverein des Schulzentrums Kühlungsborn mit 1.200 Euro


Die UWG hat im Kühlungsborner Wahlkampf nicht nur für sich geworben, sondern auch um Spenden für den Schulverein des Schulzentrums.
Die Förderung unserer Kinder und Jugendlichen liegt uns sehr am Herzen. Im Rahmen einer öffentlichen Grillparty vor dem Hotel Upstalsboom haben wir um Stimmen für die UWG und gleichermaßen um Spenden geworben. Die Resonanz war sehr erfreulich. Wir haben den Betrag auf 1.200 Euro aufgerundet.
Olaf Behm und Thomas Brünnich haben den Scheck im Rahmen des Schul-Weihnachtsmarktes am 05. Dezember 2024 an Frau Deiß, die Schulleiterin und Herrn Paplowski, Vorstandsmitglied des Schulvereins übergeben.

Aktuelles

v.l.n.r.: Olaf Behm, Vorsitzender der UWG, Christian Paplowski, Vorstand des Schulvereins, Carola Deiß, Schulleiterin, Thomas Brünnich, Stadtvertreter der UWG


Oktober 2024
Neuer Vorstand gewählt

Olaf Behm neuer Vorsitzender der UWG Kühlungsborn

Die UWG Kühlungsborn hat auf einer kürzlich stattgefunden Mitgliederversammlung einen neuen Vorsitzenden und einen neuen Vorstand gewählt.
Olaf Behm tritt die Nachfolge von Carsten Gieseke an und wurde einstimmig zum neuen Vorsitzenden gewählt. Neben dem Vorsitzenden wurden Christin Morgenstern, Jörg Koopmann, Silke Radeke und Marcel Exner in den Vorstand gewählt. Damit setzt sich der Generationswechsel in der UWG weiter fort.
Die UWG Kühlungsborn bedankt sich ausdrücklich beim bisherigen Vorstand Carsten Gieseke, Peter Schmidt und Bernd Rhein für ihre langjährige und erfolgreiche Arbeit.
Die UWG Kühlungsborn setzt sich weiterhin für eine nachhaltige Stadtentwicklung ein. Dabei geht es u.a. um mehr Wohnungsbau für junge Familien, weitere Angebote für Jugendliche oder eine Verbesserung der ärztlichen Versorgung in Kühlungsborn. Die Weiterentwicklung des Tourismus unter der Überschrift „Mehr Qualität statt Quantität.“ ist ein Thema, dass die UWG im Austausch mit den Bürgerinnen und Bürgern vorantreiben wird.
Wir freuen uns über interessierte Kühlungsbornerinnen und Kühlungsborner. Melden Sie sich gerne bei uns unter: info@uwg-kuehlungsborn.de.

Die bisherigen Vorstandsmitglieder Bernd Rhein und Peter Schmidt gratulieren dem neuen Vorsitzenden Olaf Behm.


Juni 2021
Integriertes Stadtentwicklungskonzept

Nun ist es soweit. Ein wichtiger Punkt unseres Wahlprogramms wird sukzessive umgesetzt.
Das ISEK „Integriertes Stadtentwicklungskonzept“ ist in Auftrag gegeben und die erste Veranstaltung mit einer Lenkungsgruppe ist angelaufen.

Reden Sie mit!
Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Erstellung des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts Kühlungsborn

Auftaktveranstaltung
Dienstag, am 22. Juni 2021, 18.00 – 20.30 Uhr
Schulzentrum Kühlungsborn, Neue Reihe 73a – draußen auf dem Schulhof oder bei schlechtem Wetter in der Aula | Einlass ab 17:30 Uhr – mit gültigem Schnelltest (oder Nachweis der Doppelimpfung / überstandenem Corona-Infekt)

Die mittel- und langfristige Entwicklung unserer Stadt soll in Abstimmung mit den Kühlungsborner Bürgerinnen und Bürgern erfolgen: Gemeinsam mit Ihnen möchten wir das integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) für die Stadt Ostseebad Kühlungsborn erarbeiten, welches als zukünftiges Leit- und Steuerungsinstrument für die Verwaltung und die Politik dient.
Wir wollen mit Ihnen über Ihre Lieblingsorte und über Problemräume in Kühlungsborn sprechen.
Welche Themen sind Ihnen wichtig?
Weitere Informationen zum Beteiligungsprozess werden unter www.stadt-kuehlungsborn.de -> Bürgerservice bereit gestellt.


2020
Unsere Meinung zur 3. Änderung des B-Plans Nr. 17 Sondergebiet „Am Bootshafen“ | Widerspruch (Formular zum Download)

Derzeit plant die Stadt Kühlungsborn die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 Sondergebiet „Am Bootshafen“ für das Baufeld 8. Aus unserer Sicht muss das Ergebnis dieser Änderung des Planungsrechts ein in Kühlungsborn integrierbares, schlüssiges Gesamtkonzept sein. Die Belange und Bedürfnisse der Stadt Kühlungsborn müssen im Vordergrund stehen. Dass die Änderungen des Planungsrechts wirtschaftlichen Anforderungen nicht entgegenstehen und somit auch realisierungsfähig sind, ist ebenfalls zu betrachten.

Kurzinfo!

Auszug aus den gültigen Festsetzungen für das Baufeld 8:

  • Anzahl der Vollgeschosse 2
  • Max. Gebäudehöhe 9,00m über Oberkante des vorhandenen Geländes
  • Max. GRZ  0,8 (Grundflächenzahl)
  • 25% der nicht überbauten Grundstücksfläche sind mit heimischen, standortgerechten Gehölzen in Gruppen zu bepflanzen
  • Fenster- und türlose Fassadenteile mit einer Länge von mehr als 6,00m an den Gebäuden sind über die Gesamthöhe zu begrünen.

Auszug aus den geplanten Festsetzungen für das Baufeld 8

  • Anzahl der Vollgeschosse bis zu 6
  • Max. Gebäudehöhe 22,80 m(da das Baufeld ca. 2,5 m unter dem neu festgelegten Bezugspunkt liegt ergibt sich eine neue zulässige Gebäudehöhe von 24,30 m)
  • Max. GRZ 0,9
  • Grünflächen stark reduziert, nur noch im Grabenbereich vorhanden
  • Gebäudelänge von mehr als 50 m zulässig
  • Hotel mit max. 350 Betten (zum Vergleich: UpstalsboomKühlungsborn 338 Betten)

Nach Auffassung der Unabhängigen Wählergemeinschaft (UWG) bleiben in der derzeitig geplanten 3. Änderung des B-Plan Nr. 17 Sondergebiet „Am Bootshafen“ wesentlich die Belange der Stadt Kühlungsborn unberücksichtigt. Ein schlüssiges, ausgewogenes Gesamtkonzept, welches sich in die vorhandene Struktur integriert und diese ergänzt, ist nicht zu erkennen. Im Gegenteil: Die geplanten, massiven Änderungen widersprechen den Empfehlungen des Kurortentwicklungskonzeptes sowie dem derzeitigen Verkehrskonzept (derzeit aktualisiert).

Mit diesem Artikel möchte die UWG Sie, liebe Kühlungsborner und interessierte Bürger, über folgende Punkte zu diesem Thema Informieren:

  1. Was ist nach derzeitigem, rechtskräftigem B-Plan auf dem Baufeld 8 möglich?
  2. Was fehlt oder was wird benötigt und trägt zur Qualitätsverbesserung im Bereich unseres Bootshafens bei? 
  3. Was wird künftig möglich sein, auf welchen Attraktivitätszuwachs können wir uns freuen?

Frage 1
Was ist nach derzeitigem, rechtskräftigem  B-Plan auf dem Baufeld 8 möglich?

Derzeit ist das unbebaute Grundstück, für welches die Planungsänderungen erstellt werden, in drei Baufelder geteilt. Diese Baufelder nehmen geographischen Bezug auf die natürliche Umgebung des Gebietes. Sie halten auch nach einer Bebauung Sichtbeziehungen zwischen der Kühlung, der Mollibahn und dem Bootshafen aufrecht. Die derzeit zulässigen Gebäudehöhen und Baumassen stehen im Einklang mit der bereits realisierten Bebauung. Grünflächen für die Verbesserung der ökologischen Situation sind vorhanden, wenn auch jetzt schon nicht in ausgedehnter Menge.

Nach derzeitigem Planungsrecht bestehen vielfältige Nutzungsmöglichkeiten. Entsprechend den Formulierungen des geltenden Bebauungsplanes kann die unbebaute Fläche für„maritim- touristisches Gewerbe“ genutzt werden. Das kann ein kleinteiliger Einzelhandel sein, der den Bedarf von Seglern,  Anglern, Surfern, Tauchern bedient. Tauch- und  Segelschulen sowie  Bootsserviceangebote wären ebenfalls möglich. Es können aber auch Beherbergungen für diese Nutzergruppen entstehen.

Weiterhin wäre natürlich auch der Bau von Bootshallen möglich, um die Boote des Bootshafens im Winter aufnehmen zu können. Auch Stellflächen für Boote könnten hier entstehen. Der Bedarf für diese Nutzung wäre aus unserer Sicht vorhanden und würde schon einen Teil der Infrastrukturprobleme im Bereich des Bootshafens lösen.

Frage 2
Was fehlt oderwas wird benötigt und trägt zur Qualitätsverbesserung im Bereich unseres Bootshafens bei?

Durch den Bau des Bootshafens hat unser Ostseebad wesentlich an Attraktivität gewonnen. Er ist ein Meilenstein in unserer Erfolgsgeschichte!

Der Bootshafen wird von Wassersportlern sehr gut angenommen. In Kombination mit kleinteiligem Einzelhandel, Schank– und Speisewirtschaften entlang der Promenade, bildet er ganzjährig einen Publikumsmagneten.

In Richtung Stadt sowie im hinteren Bereich befinden sich Unterkünfte für den Fremdenverkehr.

Besonders im rückwertigen Bereich der Promenade, durch den der europäische Rad- und Wanderweg geführt wird, fallen die Defizite des Gebietes auf.

Es fehlt an ausreichend dimensionierten Nebenflächen für die Müll- und Abfallversorgung. Stellflächen für Servicekräfte, barrierefreie Stellplatzangebote und Kurzparkstellplätze fehlen oder sind nur in unzureichender Anzahl vorhanden. Die Straße dient dem Radfahrer, Fußgänger und Autofahrer gleichrangig.

Im Zuge der Planungsänderung müssen diese Verkehrsflächen differenziert und klar strukturiert werden. Fehlende Bürgersteige oder auch notwendige Stellplätze sind zu ergänzen. Die Müll- und Abfallflächen sind dem Bedarf entsprechend zu vergrößern. Abstellflächen für Segel und Surfsport oder Veranstaltungsequipment, z.B. bei Veranstaltungen für Segelwettbewerbe oder Hafenfeste fehlen ebenfalls.

Die aufgeführten fehlenden bzw. unterdimensionierten Flächen können auf dem Baufeld 8 integriert werden.

Frage 3
Was wird künftig möglich sein, auf welchen Attraktivitätszuwachs können wir uns freuen?

Die geplante B-Plan Änderung sieht vor, auf der Fläche des Baufeldes Nr. 8 ein Hotel mit bis zu 350 Betten bauen zu können. Das Hotel hat die Möglichkeit (nicht die Pflicht) die üblichen Hotelinfrastrukturen wie Restaurant, Wellnessbereich, Fitnessbereiche und Veranstaltungsräume, Park und Stellplätze zu integrieren. Darüber hinaus gibt es keine Festsetzungen für andere, notwendige Nutzungen. Die bisherigen, vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten entfallen.

Wie Sie bereits der Kurzinformation entnehmen konnten, wird sich die zulässige Nutzung im Hinblick auf die Baumasse massiv erhöhen. Eine derart massive Bebauung ist uns durch kluges Handeln der damaligen Akteure bisher zum Glück erspart geblieben. Die derzeitigen Planungen greifen beispielhaft die Bausünden westlicher Ostseebäder auf, unter denen diese noch heute leiden. 

Die im derzeitigen gültigen B-Plan schon nicht üppig vorhandenen Grünflächen werden noch weiter verstümmelt und sind nur noch im Böschungsbereich des Bachlaufes der Cubanze vorhanden!

Welchen Mehrwert bringt uns die B-Plan Änderung?

  • Abstellflächen für Equipment (Bootstrailer, Transporter..) während Hafenveranstaltungen wie z.B. Segelwettbewerbe? Nein!
  • Barrierefreie Stellplätze? Nein!
  • Kurzparkplätze? Nein!
  • Steht das Projekt im Einklang mit dem Kurortentwicklungsgesetz, welches einen klaren Ausbaustopp der Bettenkapazität vorschlägt? Nein!
  • Werden die fehlenden Wegebeziehungen, wie der nicht komplett vorhandene Bürgersteig entlang der Hafenstraße ergänzt? Nein! Zwar ist ein Bürgersteig geplant, jedoch beginnt dieser im Irgendwo und endet ebenso im Nirgendwo. Ein durchgehender Bürgersteig, entlang der Hafenstraße in Richtung Zentrum, ist nicht geplant.

Also worauf können wir uns freuen? Auf die größte und massivste Bebauung im Ostseebad seit Gründung 1938 und eine Verschärfung der aufgezeigten Probleme!

Im Amtlichen Bekanntmachungsblatt der Stadt Ostseebad Kühlungsborn vom  18.04.2019 wurde bekannt gegeben, dass der Entwurf zur 3. Änderung des Bebauungsplanes in der Zeit vom 29.04. bis zum 31.05. 2019 öffentlich ausliegt. In dieser Zeit haben alle Bürger die Möglichkeit sich diese Planung genau anzusehen und schriftlich Anmerkungen und Kritiken zu äußern.

Danach ist es zu spät!
Bearbeiter: Stefan Kupski

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