Juni 2021
Integriertes Stadtentwicklungskonzept
Nun ist es soweit. Ein wichtiger Punkt unseres Wahlprogramms wird sukzessive umgesetzt.
Das ISEK „Integriertes Stadtentwicklungskonzept“ ist in Auftrag gegeben und die erste Veranstaltung mit einer Lenkungsgruppe ist angelaufen.
Reden Sie mit!
Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Erstellung des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts Kühlungsborn
Auftaktveranstaltung
Dienstag, am 22. Juni 2021, 18.00 – 20.30 Uhr
Schulzentrum Kühlungsborn, Neue Reihe 73a – draußen auf dem Schulhof oder bei schlechtem Wetter in der Aula | Einlass ab 17:30 Uhr – mit gültigem Schnelltest (oder Nachweis der Doppelimpfung / überstandenem Corona-Infekt)
Die mittel- und langfristige Entwicklung unserer Stadt soll in Abstimmung mit den Kühlungsborner Bürgerinnen und Bürgern erfolgen: Gemeinsam mit Ihnen möchten wir das integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) für die Stadt Ostseebad Kühlungsborn erarbeiten, welches als zukünftiges Leit- und Steuerungsinstrument für die Verwaltung und die Politik dient.
Wir wollen mit Ihnen über Ihre Lieblingsorte und über Problemräume in Kühlungsborn sprechen.
Welche Themen sind Ihnen wichtig?
Weitere Informationen zum Beteiligungsprozess werden unter www.stadt-kuehlungsborn.de -> Bürgerservice bereit gestellt.
2020
Unsere Meinung zur 3. Änderung des B-Plans Nr. 17 Sondergebiet „Am Bootshafen“ | Widerspruch (Formular zum Download)
Derzeit plant die Stadt Kühlungsborn die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 Sondergebiet „Am Bootshafen“ für das Baufeld 8. Aus unserer Sicht muss das Ergebnis dieser Änderung des Planungsrechts ein in Kühlungsborn integrierbares, schlüssiges Gesamtkonzept sein. Die Belange und Bedürfnisse der Stadt Kühlungsborn müssen im Vordergrund stehen. Dass die Änderungen des Planungsrechts wirtschaftlichen Anforderungen nicht entgegenstehen und somit auch realisierungsfähig sind, ist ebenfalls zu betrachten.
Kurzinfo!
Auszug aus den gültigen Festsetzungen für das Baufeld 8:
- Anzahl der Vollgeschosse 2
- Max. Gebäudehöhe 9,00m über Oberkante des vorhandenen Geländes
- Max. GRZ 0,8 (Grundflächenzahl)
- 25% der nicht überbauten Grundstücksfläche sind mit heimischen, standortgerechten Gehölzen in Gruppen zu bepflanzen
- Fenster- und türlose Fassadenteile mit einer Länge von mehr als 6,00m an den Gebäuden sind über die Gesamthöhe zu begrünen.
Auszug aus den geplanten Festsetzungen für das Baufeld 8
- Anzahl der Vollgeschosse bis zu 6
- Max. Gebäudehöhe 22,80 m(da das Baufeld ca. 2,5 m unter dem neu festgelegten Bezugspunkt liegt ergibt sich eine neue zulässige Gebäudehöhe von 24,30 m)
- Max. GRZ 0,9
- Grünflächen stark reduziert, nur noch im Grabenbereich vorhanden
- Gebäudelänge von mehr als 50 m zulässig
- Hotel mit max. 350 Betten (zum Vergleich: UpstalsboomKühlungsborn 338 Betten)
Nach Auffassung der Unabhängigen Wählergemeinschaft (UWG) bleiben in der derzeitig geplanten 3. Änderung des B-Plan Nr. 17 Sondergebiet „Am Bootshafen“ wesentlich die Belange der Stadt Kühlungsborn unberücksichtigt. Ein schlüssiges, ausgewogenes Gesamtkonzept, welches sich in die vorhandene Struktur integriert und diese ergänzt, ist nicht zu erkennen. Im Gegenteil: Die geplanten, massiven Änderungen widersprechen den Empfehlungen des Kurortentwicklungskonzeptes sowie dem derzeitigen Verkehrskonzept (derzeit aktualisiert).
Mit diesem Artikel möchte die UWG Sie, liebe Kühlungsborner und interessierte Bürger, über folgende Punkte zu diesem Thema Informieren:
- Was ist nach derzeitigem, rechtskräftigem B-Plan auf dem Baufeld 8 möglich?
- Was fehlt oder was wird benötigt und trägt zur Qualitätsverbesserung im Bereich unseres Bootshafens bei?
- Was wird künftig möglich sein, auf welchen Attraktivitätszuwachs können wir uns freuen?
Frage 1
Was ist nach derzeitigem, rechtskräftigem B-Plan auf dem Baufeld 8 möglich?
Derzeit ist das unbebaute Grundstück, für welches die Planungsänderungen erstellt werden, in drei Baufelder geteilt. Diese Baufelder nehmen geographischen Bezug auf die natürliche Umgebung des Gebietes. Sie halten auch nach einer Bebauung Sichtbeziehungen zwischen der Kühlung, der Mollibahn und dem Bootshafen aufrecht. Die derzeit zulässigen Gebäudehöhen und Baumassen stehen im Einklang mit der bereits realisierten Bebauung. Grünflächen für die Verbesserung der ökologischen Situation sind vorhanden, wenn auch jetzt schon nicht in ausgedehnter Menge.
Nach derzeitigem Planungsrecht bestehen vielfältige Nutzungsmöglichkeiten. Entsprechend den Formulierungen des geltenden Bebauungsplanes kann die unbebaute Fläche für„maritim- touristisches Gewerbe“ genutzt werden. Das kann ein kleinteiliger Einzelhandel sein, der den Bedarf von Seglern, Anglern, Surfern, Tauchern bedient. Tauch- und Segelschulen sowie Bootsserviceangebote wären ebenfalls möglich. Es können aber auch Beherbergungen für diese Nutzergruppen entstehen.
Weiterhin wäre natürlich auch der Bau von Bootshallen möglich, um die Boote des Bootshafens im Winter aufnehmen zu können. Auch Stellflächen für Boote könnten hier entstehen. Der Bedarf für diese Nutzung wäre aus unserer Sicht vorhanden und würde schon einen Teil der Infrastrukturprobleme im Bereich des Bootshafens lösen.
Frage 2
Was fehlt oderwas wird benötigt und trägt zur Qualitätsverbesserung im Bereich unseres Bootshafens bei?
Durch den Bau des Bootshafens hat unser Ostseebad wesentlich an Attraktivität gewonnen. Er ist ein Meilenstein in unserer Erfolgsgeschichte!
Der Bootshafen wird von Wassersportlern sehr gut angenommen. In Kombination mit kleinteiligem Einzelhandel, Schank– und Speisewirtschaften entlang der Promenade, bildet er ganzjährig einen Publikumsmagneten.
In Richtung Stadt sowie im hinteren Bereich befinden sich Unterkünfte für den Fremdenverkehr.
Besonders im rückwertigen Bereich der Promenade, durch den der europäische Rad- und Wanderweg geführt wird, fallen die Defizite des Gebietes auf.
Es fehlt an ausreichend dimensionierten Nebenflächen für die Müll- und Abfallversorgung. Stellflächen für Servicekräfte, barrierefreie Stellplatzangebote und Kurzparkstellplätze fehlen oder sind nur in unzureichender Anzahl vorhanden. Die Straße dient dem Radfahrer, Fußgänger und Autofahrer gleichrangig.
Im Zuge der Planungsänderung müssen diese Verkehrsflächen differenziert und klar strukturiert werden. Fehlende Bürgersteige oder auch notwendige Stellplätze sind zu ergänzen. Die Müll- und Abfallflächen sind dem Bedarf entsprechend zu vergrößern. Abstellflächen für Segel und Surfsport oder Veranstaltungsequipment, z.B. bei Veranstaltungen für Segelwettbewerbe oder Hafenfeste fehlen ebenfalls.
Die aufgeführten fehlenden bzw. unterdimensionierten Flächen können auf dem Baufeld 8 integriert werden.
Frage 3
Was wird künftig möglich sein, auf welchen Attraktivitätszuwachs können wir uns freuen?
Die geplante B-Plan Änderung sieht vor, auf der Fläche des Baufeldes Nr. 8 ein Hotel mit bis zu 350 Betten bauen zu können. Das Hotel hat die Möglichkeit (nicht die Pflicht) die üblichen Hotelinfrastrukturen wie Restaurant, Wellnessbereich, Fitnessbereiche und Veranstaltungsräume, Park und Stellplätze zu integrieren. Darüber hinaus gibt es keine Festsetzungen für andere, notwendige Nutzungen. Die bisherigen, vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten entfallen.
Wie Sie bereits der Kurzinformation entnehmen konnten, wird sich die zulässige Nutzung im Hinblick auf die Baumasse massiv erhöhen. Eine derart massive Bebauung ist uns durch kluges Handeln der damaligen Akteure bisher zum Glück erspart geblieben. Die derzeitigen Planungen greifen beispielhaft die Bausünden westlicher Ostseebäder auf, unter denen diese noch heute leiden.
Die im derzeitigen gültigen B-Plan schon nicht üppig vorhandenen Grünflächen werden noch weiter verstümmelt und sind nur noch im Böschungsbereich des Bachlaufes der Cubanze vorhanden!
Welchen Mehrwert bringt uns die B-Plan Änderung?
- Abstellflächen für Equipment (Bootstrailer, Transporter..) während Hafenveranstaltungen wie z.B. Segelwettbewerbe? Nein!
- Barrierefreie Stellplätze? Nein!
- Kurzparkplätze? Nein!
- Steht das Projekt im Einklang mit dem Kurortentwicklungsgesetz, welches einen klaren Ausbaustopp der Bettenkapazität vorschlägt? Nein!
- Werden die fehlenden Wegebeziehungen, wie der nicht komplett vorhandene Bürgersteig entlang der Hafenstraße ergänzt? Nein! Zwar ist ein Bürgersteig geplant, jedoch beginnt dieser im Irgendwo und endet ebenso im Nirgendwo. Ein durchgehender Bürgersteig, entlang der Hafenstraße in Richtung Zentrum, ist nicht geplant.
Also worauf können wir uns freuen? Auf die größte und massivste Bebauung im Ostseebad seit Gründung 1938 und eine Verschärfung der aufgezeigten Probleme!
Im Amtlichen Bekanntmachungsblatt der Stadt Ostseebad Kühlungsborn vom 18.04.2019 wurde bekannt gegeben, dass der Entwurf zur 3. Änderung des Bebauungsplanes in der Zeit vom 29.04. bis zum 31.05. 2019 öffentlich ausliegt. In dieser Zeit haben alle Bürger die Möglichkeit sich diese Planung genau anzusehen und schriftlich Anmerkungen und Kritiken zu äußern.
Danach ist es zu spät!
Bearbeiter: Stefan Kupski
Weiterführende Links
- Planzeichnung zur gültigen Satzung des Bebauungsplanes Nr.17, 1. Änderung (Quelle: https://www.stadt-kuehlungsborn.de/ortsrecht-.html)
- Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr.17 Sondergebiet „Am Bootshafen“
- Planzeichnung zur Satzung über die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 Sondergebiet „Am Bootshafen“
- Begründung (Entwurf) zur Satzung über die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 Sondergebiet „Am Bootshafen“